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FAQ

Mann telefoniert mit Headset

IST SEITENS DER STADT VORGESEHEN, DAS GEBIET DER SATZUNG IM WEITEREN VERLAUF SUKZESSIVE ZU ERWEITERN?

Ein Ausbau soll zunächst innerhalb des Satzungsgebietes erfolgen. Der Anschluss- und Benutzungszwang greift nur dort, wo auch betriebsfertige Versorgungsleitungen vorhanden sind.