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3G REGEL IM LOHFELD BAD

03.03.2022

Bad Salzuflen – Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, ist ab dem 4. März 2022 der Zutritt zum Lohfeld Bad unter der 3G-Regel möglich.

So haben auch wieder nicht immunisierte Personen mit einem gültigen Negativtest die Möglichkeit im Hallenbad zu schwimmen. Nach den neuen Corona Vorgaben darf ins Schwimmbad, wer entweder nachweislich immunisiert oder getestet ist.

Beim Einlass in das Lohfeld Bad muss eines der folgenden Nachweise inkl. Personalausweis vorgezeigt werden:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung; Zweitimpfung ab dem 15. Tag oder sofort ab der 3. Impfung
  • Nachweis einer Corona-Genesung (Positivtest mittels Nukleinsäurenachweis); nach mind. 28 Tagen, max. 90 Tagen
  • Nachweis eines Negativtests (keine Selbsttests); max. 24 Std. Antigen Schnelltest oder 48 Std. PCR Test

Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht geimpft werden können (Nachweis durch ein personalisiertes ärztliches Attest, max. 6 Wochen) und einen Test (max. 24 Std. Antigen Schnelltest oder max. 48 Std. PCR Test) nachweisen können.

Die restlichen Spielregeln und Hygieneregeln bleiben gleich. Tickets können über den Webshop https://shop.begabad.de/ gebucht werden.