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Abkochgebot aufgehoben

Das Trinkwasser in Bad Salzuflen ist wieder keimfrei und kann wieder wie gewohnt genutzt werden. Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet am 23.09.2023 aufgehoben. Die Chlorung des Netzes wird aktuell fortgeführt. Alle Infos hier.

 

Abkochgebot aufgehoben

Abkochgebot ab 17. September 2023 (Aktualisiert am 19.09.2023)

Das Abkochgebot vom 17. September 2023 gilt für das gesamte Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Salzuflen und somit für alle an das Trinkwassernetz der Stadtwerke angeschlossenen Kunden. 


Befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:

Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden – Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen)

Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.

Häufige Fragestellungen:

  • Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
  • Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
  • Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.

Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!

Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Kreis Lippe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.

  • Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
  • Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Informationen in weiteren Sprachen:

 

Wasserversorgungsgebiet

Wir haben eine Übersichtskarte erstellt, aus der das betroffene Gebiet ersichtlich ist (blaue Markierung). 

Die Karte können Sie hier als PDF-Dokument einsehen.



Statement zur Trinkwasserverunreinigung

Funktionsprinzip Brunnen

Probeentnahme und Chlorung

Fragen und Antworten

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen. 

Bitte Achtung! Verbrühungsgefahr durch heißen Dampf und heißes Wasser!

Das Probeergebnis der aktuellen Untersuchung ist vom 17. September 2023. Trinkwasser ist ein sehr streng kontrolliertes Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Qualitätsanforderungen sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Sie müssen von den Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet werden und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Überwachungsbehörden.

Das lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Zurzeit erfolgen weitere Untersuchungen. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe legt fest, wann das Abkochgebot aufgehoben wird.

Bei der aktuellen Wasserprobe im September wurden Fäkalkeime tierischen Ursprungs nachgewiesen. Die Analysewerte liegen knapp über dem Grenzwert, der laut Trinkwasserverordnung bei „Null“ liegen muss. Um Gesundheitsgefahren auszuschließen, gilt das verordnete „Abkochgebot“ des Gesundheitsamtes.

Die Stadtwerke vermuten einen Zusammenhang mit den Starkregenereignissen vom 12. September 2023. Der Wasserversorger arbeitet mit Hochdruck an der Ursachenforschung. Da es sich um geologisch unterschiedliche Standorte der Brunnen handelt und keine Verbindung zu dem zuletzt betroffenen Brunnen besteht, ist die Ursache für die stadtumfassende Verkeimung nicht eindeutig. Die Stadtwerke Bad Salzuflen prüfen jetzt mit dem Kreisgesundheitsamt und externen Gutachtern alle denkbaren Eintragsmöglichkeiten der Verunreinigungen.

Wir arbeiten derzeit mit „Hochdruck“ und Unterstützung durch externe Experten daran, die Ursache zu finden. Eine eventuelle mögliche Erklärung könnte sein, dass aufgrund von Trockenheit und Klimawandel Oberflächenwasser begünstigt durch Starkregen stellenweise viel schneller in die Tiefe sickere und sich dort mit dem Trinkwasser vermische, das über Brunnen aus bis zu 160 Metern Tiefe gefördert wird. Aufgrund der höheren Eintrittsgeschwindigkeit würden die Keime nicht abgetötet.

Normalerweise dauert es Jahrzehnte, bis das Wasser von der Oberfläche ins Grundwasser ankommt. Die Bakterien überleben nur wenige Tage.

Das alle vier betroffenen Brunnen zeitgleich einen Defekt aufweisen ist unwahrscheinlich. Die Brunnen ist Wüsten wurden beispielsweise erst vor einigen Jahren saniert.

Aktuell ist das Wasser von vier Brunnen verkeimt. Die Brunnen Lorenzmeier 1 bis 3 (Wüsten) und der Brunnen Begatal (zwischen Retzen und Ehrsen-Breden).

Es handelt sich dabei um zwei völlig voneinander getrennte Wassergebiete. Daher ist das zeitgleiche Auftauchen der Verkeimung rätselhaft.

Es gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln. Bitte besprechen Sie dies mit ihrem Arzt.

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.  

Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden. 

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet - also ausreichend erhitzt -  werden. 

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.  

Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.  

Obst, Gemüse und Salat sind mit abgekochtem Wasser zu waschen.

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung der Lebensmittel nur möglich, sofern diese anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet werden.  

Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes oder verpacktes Wasser verwendet werden.  

Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, Gartenbewässerung und andere ähnliche Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Nein, Kinder können abgekochtes oder verpacktes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.  

Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes oder verpacktes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.  

Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. 

Es handelt sich hierbei um Kalkablagerungen. Da Kalk im Grundwasser enthalten ist, ist die Bildung von Kalk in einem Wasserkocher (aber auch in Waschmaschinen oder Spülmaschinen) normal. Kalk ist für Menschen weder giftig noch gefährlich. 

Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Kreis Lippe auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend. 

Die Kontrollen sind in der Trinkwasserverordnung geregelt und unterliegen der ständigen Kontrolle durch Überwachungsbehörden. Trinkwasser wird in Deutschland besonders streng kontrolliert.

Die Gesundheitsämter veranlassen die regelmäßigen Kontrollen. Diese werden von unabhängigen Laboren (z.B. hbicon in Bielefeld) auf verschiedenste Parameter geprüft.

Zur Häufigkeit der Probeentnahmen können wir leider keine Pauschalauskunft geben. Die Häufigkeit hängt mit verschiedenen Parametern, wie der Größe der Trinkwasserbehälter und dem Mengendurchfluss zusammen. 

Wenn Sie nach einer längeren Abwesenheit nach Hause kommen, sollten Sie die Wasserhähne generell erst einmal aufdrehen und das abgestandene Wasser abfließen lassen.

Wer die Wasserhähne lange nicht aufgedreht hat, sollte das direkt tun – und nicht erst mal einen Schluck Leitungswasser trinken oder direkt duschen.

Der Grund für diese Maßnahme: In den Wasserleitungen könnten sich Bakterien vermehrt haben.

Die Kontrollen sind in der Trinkwasserverordnung geregelt und unterliegen der ständigen Kontrolle durch Überwachungsbehörden. Trinkwasser wird in Deutschland besonders streng kontrolliert.

Die Gesundheitsämter veranlassen die regelmäßigen Kontrollen. Diese werden von unabhängigen Laboren (z.B. hbicon in Bielefeld) auf verschiedenste Parameter geprüft.

Zur Häufigkeit der Probeentnahmen können wir leider keine Pauschalauskunft geben. Die Häufigkeit hängt mit verschiedenen Parametern, wie der Größe der Trinkwasserbehälter und dem Mengendurchfluss zusammen. 

Zur Sicherstellung der Wasserqualität und Entnahme von Proben ist der jeweilige Betreiber des Brunnens selbst verantwortlich.