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Ursache für Wasserverunreinigung gefunden

21.08.2023

Abkochgebot gilt allerdings weiterhin uneingeschränkt


Bad Salzuflen - Die Stadtwerke Bad Salzuflen haben den Verursacher für die bakterielle Wasserverunreinigung bereits gefunden. Wie vermutet, ist verunreinigtes Regenwasser in einen Brunnen eingedrungen. Das Abkochgebot gilt weiterhin. Weitere Proben müssen noch abgewartet werden.

Die Stadtwerke Bad Salzuflen hatten bei einer routinemäßigen Probe eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Fäkalkeimen, tierischen Ursprungs festgestellt. Wie die Stadtwerke mitteilten, wurde der starke Regen der letzten Wochen als Ursache vermutet. Das Unternehmen hat sofort sämtliche Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet und mit der Fehlersuche begonnen. Jetzt besteht Gewissheit, dass Oberflächenwasser in einen Brunnen eingedrungen ist. Dies bestätigen Detailproben des Brunnens.

Der fehlerhafte Brunnen ist bereits abgeschaltet worden, so dass kein weiteres verunreinigtes Wasser ins Trinkwassernetz gelangt. Das „Abkochgebot“ vom Gesundheitsamt gilt allerdings weiterhin. Denn nach den geltenden Vorgaben muss das betroffene Netz weiterhin gespült, gechlort und beprobt werden, bevor Entwarnung gegeben werden kann.

„Ab dem Zeitpunkt jeder einzelnen Probeentnahme bis zu Bekanntgabe des jeweiligen Messergebnisses vergehen immer mindestens 48 Stunden. Es werden so genannte Kulturen angelegt, die eine gewisse Zeit brauchen, bis sie sich entwickeln. Zunächst müssen die Proben, die Chlor beinhalten, unauffällig sein und danach müssen die Proben ohne Chlorbeigabe einwandfrei sein. So können wir absolut sicher sein, dass das Netz wieder vollständig keimfrei ist“, erklärt Dr. Thorsten Borchard, Abteilungsleiter Netzmanagement der Stadtwerke.

Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1 und wird in Deutschland besonders streng kontrolliert. So ist die regelmäßige Durchführung von Wasseranalysen in der Trinkwasserverordnung genau geregelt und unterliegt ständigen Kontrollen durch Überwachungsbehörden.

Die Informationsseite der Stadtwerke wird fortlaufend aktualisiert und enthält alle Informationen, sowie Fragen und Antworten. Erreichbar unter www.stwbs.de/abkochgebot.


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