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Fernwärmesatzung

Informationen zur Fernwärmesatzung

Der Klimawandel kann als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Zeit betrachtet werden. Um den Klimawandel zu begrenzen, hat die Bundesregierung eine weitere Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität bis 2045 beschlossen.

Die Stadt Bad Salzuflen verpflichtet sich mit dem Querschnittsziel CO2-Neutralität bis 2030 diesem Ziel gerecht zu werden.

Der Einsatz umweltfreundlicher Fernwärme ist dazu ein wichtiger Baustein. In einer Fernwärmesatzung wurden dazu Gebiete festgelegt, wo vorrangig eine Beheizung der Gebäude mit Fernwärme vorgesehen ist.

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen dazu.

Der Kern der Satzung

  • Wenn eine Heizung in den betroffenen Straßen und Quartieren umfassend repariert oder ausgetauscht werden muss, dann muss sie künftig durch einen Fernwärmeanschlussheizsystem ersetzt werden. 
  • Die Stadt betont, dass in dicht bebauten Gebieten durch den Ausbau der Fernwärmeversorgung der Ausstoß von Treibhausgas zügig reduzierbar ist. Dazu könnten Kommunen gemäß Paragraf 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch eine Satzung für Grundstücke in ihrem Gebiet den Anschluss an Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme vorschreiben – es besteht dann Anschlusszwang. 
  • Einzige Bedingung: Es muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen. Dieses ist laut Stadt im Fall der Fernwärmesatzung gegeben, weil sie den Klimaschutz fördert.

Hier gelangen Sie zur Fernwärmesatzung.

In folgenden Bereichen (Versorgungsgebiete Wärme) gilt die Satzung:

  • Schulzentrum Aspe/Südfeld
  • Kläranlage Ziegelstraße/Elkenbreder Weg
  • Kurgebiete und Innenstadt/Hoffmannstraße, Klinikgebiete
  • Wohnquartier An der Landwehr/Waldstraße
  • Schulzentrum Lohfeld/Wohnquartier Bergstraße
  • Kirchplatz Schötmar
  • Uferstraße/Otto-Hahn-Straße/Domänenweg

Die Übersichtskarte über alle Satzungsgebiete finden Sie hier: Übersichtskarte Fernwärmesatzung.

Hier gelangen Sie zu den Detailkarten der einzelnen Versorungsgebiete: Detailkarten Fernwärmesatzung.

Fragen und Antworten zur Fernwärmesatzung

Nein, aktuell wird die Fernwärme in Bad Salzuflen durch den Einsatz von Klär- und Biogas bereits zu rund 30 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt. In den nächsten Jahren soll der Anteil weiter erhöht werden. So haben die Stadtwerke angekündigt, rund 13 Millionen Euro in ein Kraftwerk für innovative Kraft-Wärme-Kopplung an der Kläranlage in der Ziegelstraße zu investieren (wir berichteten). Dazu sei ein weiteres Großprojekt geplant, um die Fernwärme „grün“ zu machen.

Hausbesitzern stehen Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses liegt bei bis zu 40 Prozent. Zusätzlich geben die Stadtwerke in einem eigenen Förderprogramm für eine Umstellung auf Fernwärme einen Zuschuss von 500 bis 1100 Euro (je nach Anzahl der Wohneinheiten) und eine kostenlose Öltankentsorgung bei einer entsprechenden Heizungsumstellung.

Die Technik kostet rund 20.000 Euro inklusive Montage, zuzüglich Hausanschluss. Dadurch, dass im Haus selbst keine Verbrennung stattfindet und daher auch kein Abgassystem nötig ist, sind die Kosten für eine Fernwärme-Heizung meist günstiger als bei alternativen Heizsystemen. Dazu sind Wartungskosten und Anlagenverschleiß minimal.

Die Quote variiert je nach Netzgebiet. In Neubaugebieten liegt die Anschlussquote bei 75 Prozent, im „Bestand“ im Durchschnitt bei 35 Prozent.

Wenn eine Wärmepumpe energetisch sinnvoll ist, kann diese auch eingesetzt werden. Weitere Ausnahmen sind ebenfalls möglich: Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen – zum Beispiel für Gebäude mit geringem Wärmebedarf. Eventuell ist laut Stadt auch nicht jedes Grundstück im Satzungsgebiet sofort technisch anschließbar. Um soziale Härten zu vermeiden, sind laut Satzung auch Übergangsregelungen möglich. Anträge auf Erteilung von Ausnahmen können über ein Online-Formular (Link unten auf dieser Seite) bei der Stadt eingereicht werden.

Ein Ausbau soll zunächst innerhalb des Satzungsgebietes erfolgen. Der Anschluss- und Benutzungszwang greift nur dort, wo auch betriebsfertige Versorgungsleitungen vorhanden sind.

Nein. Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Anlagen gemäß Paragraf 7, Absatz 2 der Satzung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Satzungsgebiet als erteilt. Die Satzung greift hier erst, sobald ein Austausch der bestehenden Heizungsanlagen notwendig wird.

Nach der Zustimmung im Rat tritt die Satzung einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Aktuell gehen die Planung dahin, dass die Veröffentlichung zum 10. Oktober 2023 kommt. Danach würde die Fernwärmesatzung also ab dem 11. Oktober 2023 gelten.

Es gibt einige Kommunen im Bundesgebiet, die eine Fernwärmesatzung erlassen haben, darunter Hannover oder zahlreiche Kommunen in den neuen Bundesländern wie Potsdam, Schwerin, Jena oder Neuruppin. Diese erstreckt sich in der Regel auch auf Bestandsgebiete, da es gerade darum geht, insbesondere Mehrfamilienhäuser an die Fernwärme anzuschließen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Sofern ein Befreiungstatbestand gemäß Paragraf 7 der Satzung vorliegt, kann der Eigentümer nachträglich einen Befreiungsantrag vom Anschluss- und Benutzungszwang stellen.

Hierzu ist die Stadtverwaltung dabei, ein entsprechendes Kontrollkonzept zu entwickeln.

Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.

Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieterinnen und Mieter nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümern gestellt werden.

Fernwärme der Stadtwerke Bad Salzuflen -
einfach naheliegend

Fernwärme entsteht bei den Stadtwerken Bad Salzuflen als Nebenprodukt der Stromgewinnung. In hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen machen wir die Abwärme nutzbar, die bei der Stromerzeugung entsteht. Über ein wärmeisoliertes Rohrleitungsnetz gelangt die Fernwärme ohne Wirkungsverluste in die Haushalte der Nutzer. Über den Wärmetauscher der Übergabestation kann man die Wärmeenergie dann, je nach Bedarf, für die Versorgung der Wohnung abrufen.

Wenn Sie einen Wärme-Hausanschluss beantragen möchten, nutzen Sie bitte unser Hausanschluss Portal

Befreiungsantrag gemäß Fernwärmesatzung

Eigentümer von Grundstücken, die im Fernwärmeversorgungsgebiet liegen, können sich von der Pflicht zur Fernwärmeversorgung nach der Fernwärmesatzung befreien lassen.

Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der Stadt Bad Salzuflen gestellt werden. Das Antragsformular und eine dazugehörige Ausfüllhilfe finden Sie auf dieser Seite der Stadt Bad Salzuflen.