Rechtliche Grundlagen unserer Fernwärmeversorgung
Für die Fernwärmeversorgung bieten Ihnen die Stadtwerke Bad Salzuflen attraktive Tarife an.
Muster Fernwärmeversorgungsvertrag ab 1. März 2026
Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen zum Fernwärmeversorgungsvertrag
Technische Anschlussbedingungen (TAB) Fernwärme
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Fernwärme - Gesetzliche Kennzeichnungspflicht
Primärenergiefaktoren
Hier finden Sie die energetische Bewertung unserer Fernwärme (Primärenergiefaktoren nach AGFW FW 309-5 und 309-7) in unserem Versorgungsgebiet:
Veröffentlichung nach § 1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Im Jahr 2023 betrug die Wärme-Netzeinspeisung 59.936 MWh. Die Netzverluste als Differenz zwischen der Netzeinspeisung und der Wärmeabgabe an Endverbraucher betrugen 11.464 MWh.