Die Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.
In der Regel wird die Entlastung der Fernwärme-Preisbremse über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben. Bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an Ihren Vermieter oder Hausverwaltung.
Ja, die Wärmepreisbremse greift bei der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, da der Endkundenpreis (brutto) oberhalb der gesetzlichen Preisbremse von 9,5ct/kWh liegt.
Nein. Die Wärmepreisbremse beschränkt sich auf den Brutto-Arbeitspreis. Der Grundpreis wird weiterhin gemäß der vertraglich festgelegten Preiskonditionen abgerechnet.
Die Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.