Die Technik kostet rund 20.000 Euro inklusive Montage, zuzüglich Hausanschluss. Dadurch, dass im Haus selbst keine Verbrennung stattfindet und daher auch kein Abgassystem nötig ist, sind die Kosten für eine Fernwärme-Heizung meist günstiger als bei alternativen Heizsystemen. Dazu sind Wartungskosten und Anlagenverschleiß minimal.
Hausbesitzern stehen Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses liegt bei bis zu 40 Prozent. Zusätzlich geben die Stadtwerke in einem eigenen Förderprogramm für eine Umstellung auf Fernwärme einen Zuschuss von 500 bis 1100 Euro (je nach Anzahl der Wohneinheiten) und eine kostenlose Öltankentsorgung bei einer entsprechenden Heizungsumstellung.
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieterinnen und Mieter nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümern gestellt werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Sofern ein Befreiungstatbestand gemäß Paragraf 7 der Satzung vorliegt, kann der Eigentümer nachträglich einen Befreiungsantrag vom Anschluss- und Benutzungszwang stellen.
Nein, aktuell wird die Fernwärme in Bad Salzuflen durch den Einsatz von Klär- und Biogas bereits zu rund 30 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt. In den nächsten Jahren soll der Anteil weiter erhöht werden. So haben die Stadtwerke angekündigt, rund 13 Millionen Euro in ein Kraftwerk für innovative Kraft-Wärme-Kopplung an der Kläranlage in der Ziegelstraße zu investieren (wir berichteten). Dazu sei ein weiteres Großprojekt geplant, um die Fernwärme „grün“ zu machen.
Es gibt einige Kommunen im Bundesgebiet, die eine Fernwärmesatzung erlassen haben, darunter Hannover oder zahlreiche Kommunen in den neuen Bundesländern wie Potsdam, Schwerin, Jena oder Neuruppin. Diese erstreckt sich in der Regel auch auf Bestandsgebiete, da es gerade darum geht, insbesondere Mehrfamilienhäuser an die Fernwärme anzuschließen.
Die Quote variiert je nach Netzgebiet. In Neubaugebieten liegt die Anschlussquote bei 75 Prozent, im „Bestand“ im Durchschnitt bei 35 Prozent.
Hierzu ist die Stadtverwaltung dabei, ein entsprechendes Kontrollkonzept zu entwickeln.
Ein Ausbau soll zunächst innerhalb des Satzungsgebietes erfolgen. Der Anschluss- und Benutzungszwang greift nur dort, wo auch betriebsfertige Versorgungsleitungen vorhanden sind.
Wenn eine Wärmepumpe energetisch sinnvoll ist, kann diese auch eingesetzt werden. Weitere Ausnahmen sind ebenfalls möglich: Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen – zum Beispiel für Gebäude mit geringem Wärmebedarf. Eventuell ist laut Stadt auch nicht jedes Grundstück im Satzungsgebiet sofort technisch anschließbar. Um soziale Härten zu vermeiden, sind laut Satzung auch Übergangsregelungen möglich. Anträge auf Erteilung von Ausnahmen können über ein Online-Formular (Link unten auf dieser Seite) bei der Stadt eingereicht werden.
Nach der Zustimmung im Rat tritt die Satzung einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Aktuell gehen die Planung dahin, dass die Veröffentlichung zum 10. Oktober 2023 kommt. Danach würde die Fernwärmesatzung also ab dem 11. Oktober 2023 gelten.
Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.
Nein. Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Anlagen gemäß Paragraf 7, Absatz 2 der Satzung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Satzungsgebiet als erteilt. Die Satzung greift hier erst, sobald ein Austausch der bestehenden Heizungsanlagen notwendig wird.