Nein, die Gaspreisbremse greift bei der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH nicht, da der Endkundenpreis (brutto) unterhalb der gesetzlichen Preisbremsengrenze von 12ct/kWh liegt. Somit ist der angebotene Gaspreis günstiger als die gesetzlich bestimmte Preisbremse.
Nein, es ändert sich nichts innerhalb der Beziehung durch die nicht Inanspruchnahme der Gaspreisbremse. Sie zahlen für den kompletten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Nein, es ändert sich nichts innerhalb der Beziehung durch die nicht Inanspruchnahme der Strompreisbremse. Sie zahlen für den kompletten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Die Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.
Nein, die Strompreisbremse greift bei der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH nicht, da der Endkundenpreis (brutto) unterhalb der gesetzlichen Preisbremsengrenze von 40 ct/kWh liegt. Somit ist der angebotene Strompreis günstiger als die gesetzlich bestimmte Preisbremse.
In der Regel wird die Entlastung der Fernwärme-Preisbremse über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben. Bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an Ihren Vermieter oder Hausverwaltung.
Ja, die Wärmepreisbremse greift bei der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, da der Endkundenpreis (brutto) oberhalb der gesetzlichen Preisbremse von 9,5ct/kWh liegt.
Die Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.
Nein. Die Wärmepreisbremse beschränkt sich auf den Brutto-Arbeitspreis. Der Grundpreis wird weiterhin gemäß der vertraglich festgelegten Preiskonditionen abgerechnet.