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KEIME IM TRINKWASSER - ABKOCHGEBOT GILT AB SOFORT FÜR GANZ BAD SALZUFLEN

17.09.2023

Bad Salzuflen – Bei einer aktuellen Analyse wurden weitere Keime im Trinkwasser entdeckt. Nun weist das Trinkwasser im gesamten Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Salzuflen bakterielle Verunreinigungen auf und muss abgekocht werden.

Bereits seit Freitag, 15.09. gilt ein Abkochgebot des Wassers in den Ortsteilen Schötmar, Ehrsen-Breden und Teilen von Werl-Aspe. Hier ist durch die Starkregenereignisse Anfang der Woche Oberflächenwasser in einen Brunnen gelangt. Dieser wurde unmittelbar abgestellt. Nun wurden allerdings in weiteren Anlagen der Stadtwerke Bad Salzuflen, die bei dem Probeergebnis am Freitag, 15.09.2023 noch unauffällig waren, ebenfalls Fäkalkeime tierischen Ursprungs im Trinkwasser bestätigt. Somit gilt das Abkochgebot nun stadtumfassend. Noch am Freitag, den 15. September 2023 waren alle Ortsteile bis auf Schötmar, Ehrsen-Breden und Teile von Werl-Aspe keimfrei.

Das Kreisgesundheitsamt hat in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadtwerke Bad Salzuflen ein sofortiges Abkochgebot für das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen und als weitere Maßnahme die Chlorung der Netze angeordnet. Die betroffene Bevölkerung wurde umgehend per Radio, Website, soziale Medien und Warn-Apps „NINA“ „KATWARN“ informiert.

Das Abkochgebot des Trinkwassers gilt somit für das gesamte Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Salzuflen und somit für alle an das Trinkwassernetz der Stadtwerke angeschlossenen Kunden. Die Stadtwerke haben eine Übersichtskarte erstellt, aus der das betroffene Gebiet ersichtlich ist (blaue Markierung).

Die Stadtwerke vermuten einen Zusammenhang mit den Starkregenereignissen vom 12. September 2023. Der Wasserversorger arbeitet mit Hochdruck an der Ursachenforschung. Da es sich um geologisch unterschiedliche Standorte der Brunnen handelt und keine Verbindung zu dem zuletzt betroffenen Brunnen besteht, ist die Ursache für die stadtumfassende Verkeimung nicht eindeutig. Die Stadtwerke Bad Salzuflen prüfen jetzt mit dem Kreisgesundheitsamt und externen Gutachtern alle denkbaren Eintragsmöglichkeiten der Verunreinigungen. Trotz der Ausweitung des Abkochgebotes auf ganz Bad Salzuflen ist die Trinkwasserversorgung quantitativ sichergestellt.  

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes:

Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:

Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden – Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen)

Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.

Häufige Fragestellungen:

  • Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
  • Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
  • Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.

Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!

Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Kreis Lippe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.

  • Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
  • Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.

Bei den Bakterien handelt es sich um Fäkalkeime tierischen Ursprungs.

Die Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Bad Salzuflen ist sichergestellt. Die Stadtwerke informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Die Stadtwerke haben eine Website mit den wichtigsten Informationen sowie Fragen und Antworten zur Trinkwasserverunreinigung eingerichtet: www.stwbs.de/abkochgebot.