Neues Gesetz wirkt sich auf Wechsel und Ummeldungen beim Energielieferanten aus
Umzüge den Stadtwerken rechtzeitig melden
Wer umzieht oder einen Eigentümerwechsel plant, sollte künftig auch die Energieversorgung rechtzeitig im Blick haben. Denn ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben: Die Stadtwerke Bad Salzuflen, Detmold, Oerlinghausen und Lemgo machen gemeinsam darauf aufmerksam, dass nachträgliche Wechsel oder Ummeldungen beim Stromanbieter dann nicht mehr möglich sind. Konkret bedeutet das: Stromlieferverträge können ab dem 6. Juni ausschließlich für die Zukunft abgeschlossen oder beendet werden – dies wird ebenso für Gas gelten.
Damit Umzüge reibungslos verlaufen, sollte die An- und Abmeldung der Zähler mindestens
14 Tage vor der Schlüsselübergabe bei den Stadtwerken eingehen – ganz gleich, ob es sich um einen Mieterwechsel, Eigentümerwechsel oder einen Leerstand handelt. Auch die Zähler für Wärme oder Wasser können dann schon mit genannt werden.
Wer seinen Umzug nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, weiterhin für Verbräuche am bisherigen Standort verantwortlich zu sein. Denn bleibt ein Anschluss auf den eigenen Namen angemeldet, laufen die Verträge weiter – auch wenn dort bereits andere Personen wohnen und Energie nutzen.
Bequem online die Veränderung melden
Die Stadtwerke Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und Oerlinghausen bieten für die schnelle und unkomplizierte Meldung digitale Services auf ihren Webseiten an. Über praktische Online-Formulare können die Ab- und Anmeldungen bequem rund um die Uhr erledigt werden. „Frühzeitig handeln schützt vor unliebsamen Überraschungen“, betonen die Stadtwerke und empfehlen:
Bereits beim Abschluss eines neuen Miet- oder Kaufvertrages an die Energieversorgung denken und die notwendigen Schritte einleiten. So ist sichergestellt, dass die Energie wie gewünscht bereitsteht und keine unnötigen Kosten entstehen. Die endgültigen Zählerstände des bisherigen Zuhauses werden wie bisher bei der Schlüsselübergabe noch einmal abgelesen und den Stadtwerken übermittelt.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung setzt die Bundesnetzagentur bundesweit einheitliche Standards, die sowohl Verbraucher*innen als auch Energieversorgungsunternehmen stärker absichern sollen. Weitere Informationen und die jeweiligen Online-Formulare sind auf den Webeseiten der Stadtwerke zu finden
Sollten Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei unseren Kollegen vom Kundenservice.
Neues Gesetz bei Wechsel und Ummeldung
12.05.2025
