Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Einheiten eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Wohnungen, Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...).
Dann muss die Trinkwasser-Installation dort vorübergehend stillgelegt werden.
Was Sie dabei berücksichtigen müssen, hat der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) veröffentlicht.