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Umgang mit vorübergehenden Stilllegungen von Trinkwasseranlagen

31.03.2020

Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Einheiten eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Wohnungen, Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...).

Dann muss die Trinkwasser-Installation dort vorübergehend stillgelegt werden.

Was Sie dabei  berücksichtigen müssen, hat der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) veröffentlicht.