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Keine Pflicht für Kinder zum Tragen von Masken im Stadtbus

09.06.2021

Änderung der Coronaschutzverordnung, gültig ab 9. Juni 2021– Keine Pflicht für Kinder zum Tragen von FFP2-Masken bis zum vollendeten 16 Jahren

Bundesweit einheitlich gilt für Fahrgäste – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an den Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske (oder vergleichbar).  Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95.

Soweit Kinder zwischen 6 und 15 Jahren aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, ist ersatzweise eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite  www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.